
Vertragsmodelle
Sie haben Fragen zum Wegfall der Umlagefähigkeit der TV-Kosten? Wir haben die Lösungen.
Wegfall Umlagefähigkeit der TV-Kosten – wir haben die Lösungen
Am 1. Dezember 2021 ist das neue Telekommunikationsgesetz in Kraft getreten. Erfahren Sie hier, wie Sie weiterhin die TV-Grundversorgung für Ihre Bewohner sicherstellen können und warum Sie mit Vodafone das Recht auf schnelles Internet umsetzen.
Doch es besteht kein Grund zur Eile: Es gibt eine Übergangsfrist bis 30. Juni 2024.
Sie stellen sich sicherlich die folgenden Fragen:
Was bedeutet der Wegfall der Umlagefähigkeit für mich als Vermieter/Verwalter?
Die TV-Kosten sind nicht mehr auf die Betriebsnebenkosten umlegbar. Was bedeutet das für meine Verträge mit Vodafone?
Was ändert sich bei der Umlagefähigkeit der TV-Kosten?
Welche Vertragsmodelle gibt es jetzt für mich?
Und hier sind unsere Antworten:
Im Vordergrund steht für uns: die gute TV-Versorgung Ihrer Bewohner. Dafür gehen wir mit der Immobilienwirtschaft in den Dialog und finden für jeden Kunden die passende Lösung. Das Wichtigste für Bestandsanlagen: Erst ab Juli 2024 können die TV-Kosten nicht mehr wie bisher auf die Mieter umgelegt werden. Für neugebaute und nach dem 01.12.2021 fertiggestellte Objekte (Neuanlagen) ist bereits heute die gesetzlich geregelte Umlagefähigkeit entfallen.
Wichtige Termine für die Umlagefähigkeit von TV-Anschlüssen:

Ihr starker Partner für TV-Versorgung und Highspeed-Internet
In Vodafone hat die Immobilienwirtschaft einen starken Partner. Gemeinsam sichern wir die Zukunftsfähigkeit Ihrer Immobilien. Mit immer mehr Glasfaser verdichtet Vodafone sein topmodernes Kabel-Glasfasernetz und bringt die Glasfaser näher an die Häuser heran. Schon heute läuft ein Datenpaket zu 95 % über Glasfaser – und es wird täglich mehr. Damit kann auch das neue, im Telekommunikationsgesetz verankerte Recht auf schnelles Internet umgesetzt werden. Auf Wunsch und bei Bedarf kümmert sich Vodafone zudem um eine Modernisierung der Hausnetze – auch mit Glasfaser – und bietet einen umfangreichen Service rund um Betrieb und Entstörung.
Das Beste für alle – für jeden Kunden die perfekte Lösung
Grundsätzlich gilt: Die bestehenden Produkte und Vertragsmodelle sind weiterhin gültig. Auch bei Neuverträgen bzw. bei Fertigstellung der Hausverteilanlage nach dem 01.12.2021 können weiterhin Mehrnutzerverträge vereinbart werden. Die TV-Kosten können dann zwar nicht mehr über die Betriebsnebenkosten nach § 2 Abs. 15 abgerechnet werden, aber es gibt andere Möglichkeiten für die Weiterberechnung, wie z.B. den Abschluss einer Zusatzvereinbarung mit den Mietern. Als attraktive Alternative zum Mehrnutzervertrag kann die Versorgungsvereinbarung abgeschlossen werden.
Der Mehrnutzervertrag
Unkompliziert und schnell: Vodafone liefert das TV-Signal direkt bis ins Haus. Damit ist ihr Objekt an das Highspeed-Netz von Vodafone angeschlossen.
Neben TV erhalten Ihre Bewohner Zugang zu Gigabit-Internet, Telefon sowie zu Netflix, DAZN, Sky und großem Entertainment
So steigern Sie ganz einfach den Wohnwert Ihrer Immobilie – und sichern sich auf Wunsch gleichzeitig den kompletten Service
Die Versorgungsvereinbarung
Mit unserer Versorgungsvereinbarung ermöglichen Sie Ihren Bewohnern den Zugang zu unserem Gigabit-Netz.
So können Ihre Bewohner individuelle Verträge mit Vodafone für TV, Internet und Telefon
Wie wollen Sie die TV-Versorgung Ihrer Immobilie(n) in Zukunft regeln?
Mehrnutzervertrag (MNV)
Vorteile
- Günstiger Zentraleinkauf des TV-Signals
- Wohnwertsteigerung durch direkte Versorgung aller Bewohner mit TV-Signal
- Optional: Anbindung an die intelligente Gebäudemanagement-Lösung GK 4.0
- Plug ’n’ Play: Keine zusätzliche Hardware für den TV-Empfang notwendig
- Homeoffice ready: günstige Telefon- und Internet-Flatrate mit Gigabit-Geschwindigkeit für zuhause verfügbar
Als Partner der Immobilienwirtschaft übernehmen wir Betrieb und Entstörung bis zum Übergabepunkt.
Auf Wunsch auch Planung, Bau oder Modernisierung sowie Betrieb und Entstörung des Hausnetzes
Versorgungsvereinbarung (VV)
Vorteile
- Klare Regelung der TV-Versorgung im Objekt
- Sonderkonditionen für die TV-Grundversorgung (gegenüber dem Standard-TV-Kabelanschluss)
- Geringer Verwaltungsaufwand: Buchung und Abrechnung der Multimedia-Produkte immer direkt zwischen Vodafone und den Bewohnern
- Optional: Anbindung an die intelligente Gebäudemanagement-Lösung GK 4.0
- Homeoffice ready: günstige Telefon- und Internet-Flatrate mit Gigabit-Geschwindigkeit für zuhause verfügbar
Als Partner der Immobilienwirtschaft übernehmen wir Betrieb und Entstörung des Hausnetzes
Mehrnutzervertrag (MNV)
Vorteile
- Günstiger Zentraleinkauf des TV-Signals
- Wohnwertsteigerung durch direkte Versorgung aller Bewohner mit TV-Signal
- Optional: Anbindung an die intelligente Gebäudemanagement-Lösung GK 4.0
- Plug ’n’ Play: Keine zusätzliche Hardware für den TV-Empfang notwendig
- Homeoffice ready: günstige Telefon- und Internet-Flatrate mit Gigabit-Geschwindigkeit für zuhause verfügbar
Als Partner der Immobilienwirtschaft übernehmen wir Betrieb und Entstörung bis zum Übergabepunkt.
Auf Wunsch auch Planung, Bau oder Modernisierung sowie Betrieb und Entstörung des Hausnetzes
Versorgungsvereinbarung (VV)
Vorteile
- Klare Regelung der TV-Versorgung im Objekt
- Sonderkonditionen für die TV-Grundversorgung (gegenüber dem Standard-TV-Kabelanschluss)
- Geringer Verwaltungsaufwand: Buchung und Abrechnung der Multimedia-Produkte immer direkt zwischen Vodafone und den Bewohnern
- Optional: Anbindung an die intelligente Gebäudemanagement-Lösung GK 4.0
- Homeoffice ready: günstige Telefon- und Internet-Flatrate mit Gigabit-Geschwindigkeit für zuhause verfügbar
Als Partner der Immobilienwirtschaft übernehmen wir Betrieb und Entstörung des Hausnetzes
Sie haben Fragen?
Dann finden Sie hier erste Antworten.
FAQ
Für Bestandsanlagen gilt: Erst ab Juli 2024 können die TV-Kosten nicht mehr wie bisher auf die Bewohner/Mieter umgelegt werden. Für neugebaute und nach dem 01.12.2021 fertiggestellte Objekte (Neuanlagen) ist bereits heute die gesetzlich geregelte Umlagefähigkeit entfallen.
Ja, beides ist möglich. Wenn der Vermieter den Mehrnutzervertrag (MNV) bestehen lässt, können die Bewohner/Mieter wie gewohnt weiterhin fernsehen. Und wenn ein neuer MNV abgeschlossen wird, können die Bewohner/Mieter sofort beim Einzug fernsehen – ohne zusätzliche Hardware. Der Vermieter müsste in beiden Fällen mit dem Bewohner/Mieter entweder eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag oder eine sonstige Vereinbarung für die Nutzung des TV-Anschlusses abschließen. Alternativ kann der Vermieter die Kosten für den TV-Anschluss auch selber tragen.
Wenn Sie Ihren Bewohnern eine geregelte und günstigere TV-Versorgung ermöglichen wollen, sind die beiden Vertragsmodelle (Mehrnutzervertrag/Versorgungsvereinbarung) die optimalen Lösungen. Sollte keine Vertragsbasis zwischen Vodafone und dem Vermieter bestehen, können die Bewohner auch sog. Standard-Einzelnutzerverträge zu höheren Konditionen abschließen.
Wenn keine vertragliche Vereinbarung zur TV-Versorgung mit Vodafone getroffen wurde, dann können Ihre Bewohner einen direkten Standard-Einzelnutzervertrag mit Vodafone zu höheren Konditionen buchen oder sich über eine Sat-Anlage, die an der Fassade oder am Balkon montiert wird, mit TV versorgen.
Folgende Optionen wären beispielsweise denkbar:
- Kostenübernahme der Kabelanschlussentgelte durch Eigentümer ohne Weiterberechnung an Bewohner/Mieter
- Eigentümer und Bewohner/Mieter schließen Ergänzungsvereinbarungen über TV-Versorgung
- WEG (Wohneigentümergemeinschaft) rechnet die TV-Versorgung über das Hausgeld ab
Sofern kein gültiger Kabel-TV-Vertrag mit Bewohnern/Mietern vorliegt, behalten wir uns vor, das Kabel-TV Signal zu deaktivieren.
Bewohner/Mieter können zum Ende des Mehrnutzervertrages oder zum Beginn einer Versorgungsvereinbarung einen Einzelnutzervertrag mit Vodafone abschließen und sich so selbst mit Kabel-TV versorgen. Die Abrechnung erfolgt dann direkt zwischen dem Mieter/Bewohner und Vodafone.
Ja, Vodafone hat verschiedene Kooperationsmodelle entwickelt. Ihr zuständiger Ansprechpartner berät Sie dazu gerne.
Ja, es stehen z.B. Hausaushänge, Flyer und Texte wie auch Banner für Ihre Website zur Verfügung. Sprechen Sie dazu bitte Ihren zuständigen Ansprechpartner an.
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